Rechtsprechung
   VG Berlin, 05.12.2002 - 27 A 204.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,45709
VG Berlin, 05.12.2002 - 27 A 204.95 (https://dejure.org/2002,45709)
VG Berlin, Entscheidung vom 05.12.2002 - 27 A 204.95 (https://dejure.org/2002,45709)
VG Berlin, Entscheidung vom 05. Dezember 2002 - 27 A 204.95 (https://dejure.org/2002,45709)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,45709) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • VG Berlin, 26.01.2017 - 29 K 67.16

    Kommunaler Anspruch auf Übertragung von Geschäftsanteilen an Versorgungsbetrieb

    Die Stadt Halle (Saale) erhob im eigenen sowie im Namen der weiteren Gemeinden in Sachsen-Anhalt Klage gegen den Bescheid vom 10. August 1995 (VG 27 A 204.95).

    Hinsichtlich der sachsen-anhaltischen Gemeinden ergebe sich der Vertrauensschutz daraus, dass diese in den Verfahren VG 27 A 204.95 - und bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auch im Verfahren VG 27 A 393.02 - nur die Zuordnung des zunächst auf das Land Sachsen-Anhalt übertragenen Geschäftsanteils von 24, 5 %, vor allem aber nicht des auf die große GbR übertragenen Geschäftsanteils beantragt hätten.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakte, die von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge (14 Ordner) sowie die Gerichtsakten der Verfahren VG 27 A 204.95, VG 27 A 393.02, VG 27 A 74.06, VG 27 K 294.10, VG 27 K 295.10, VG 29 K 107.14, VG 29 K 108.14, VG 29 K 117.14 und VG 29 K 125.14 verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    Mit den Urteilen vom 5. Dezember 2002 - VG 27 A 204.95 - und vom 20. Januar 2005 - BVerwG 3 C 31.03 - steht zwischen den Klägerinnen zu 1 und 2 und der Beigeladenen zu 2 rechtskräftig fest, dass Letztere einen Anspruch auf Beteiligung an der Beigeladenen zu 67 nach §§ 2 Abs. 1 lit. a), 4 Abs. 2 Satz 1 KVG hat.

    Rechtsgrundlage für die Rücknahme des in Folge der Klage VG 27 A 204.95/VG 27 A 393.02 nicht bestandskräftig gewordenen Bescheides war § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG, da §§ 48 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2-4 VwVfG gemäß § 50 VwVfG nicht gelten.

    c) Dem Anspruch der Stadt Halle (Saale) steht nicht die Rechtskraft der Urteile im Verfahren VG 27 A 204.95/BVerwG 3 C 31.03 entgegen.

    d) Schließlich trifft es nicht zu, dass einige nun begünstigte Gemeinden aus Sachsen-Anhalt an der Klage VG 27 A 204.95/VG 27 A 393.02 nicht beteiligt gewesen wären.

  • BVerwG, 12.12.2018 - 10 C 10.17

    Zuordnung der Fernwasserleitung Elbaue-Ostharz an sächsische und

    Auf die Klage der Stadt Halle (Saale) hin verpflichtete das Verwaltungsgericht Berlin die Beklagte mit Urteil vom 5. Dezember 2002 - 27 A 204.95 - zur Zuordnung von Geschäftsanteilen der Klägerin zu 3 an der FEO an die Stadt Halle (Saale) und hob den Versagungsbescheid auf, soweit er dem entgegenstand.

    Dieser Erfolg stellte sich mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 5. Dezember 2002 - 27 A 204.95 - ein, das die Beklagte zu einer Zuordnung von Geschäftsanteilen an die Stadt Halle (Saale) (Beigeladene zu 2) verpflichtete.

  • VG Berlin, 23.01.2014 - 27 K 294.10

    Übertragung von Vermögenswerten

    Gegen diesen Bescheid erhoben die Beigeladene zu 8 sowie weitere Kommunen beim Verwaltungsgericht Berlin Klage (Geschäftszeichen: VG 27 A 204.95).

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Streitakte, der Streitakten mit den Aktenzeichen VG 27 A 204.95 und VG 27 A 393.02 sowie der Verwaltungsvorgänge des Beklagten verwiesen, die vorgelegen haben und - soweit wesentlich - Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

  • BVerwG, 04.07.2007 - 3 B 133.06

    Wasser; Fernwasser; Wasserversorgung; Fernwasserversorgung; Vermögenszuordnung;

    Die Rücknahme beschränkt sich auf den Umfang, in dem der Bescheid vom 10. August 1995 nicht bereits durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 5. Dezember 2002 - VG 27 A 204.95 -, bestätigt durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 2005 - BVerwG 3 C 31.03 - (BVerwGE 122, 350), aufgehoben worden ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht